Ohne Elektromobilität gibt es keine Verkehrswende. Kommunen und Gewerbe haben dabei
nicht nur ihren eigenen Fuhrpark umzustellen, sondern auch für ausreichend Lademöglichkeiten
für die BürgerInnen bzw. MitarbeiterInnen zu sorgen.
So ist für Unternehmen, Kommunen oder auch größere Wohneinheiten das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu beachten. Es verlangt u. a. für neugebaute Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen, dass jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet ist. Beim Neubau eines Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz über eine Lademöglichkeit verfügen. Weitere Anforderungen gibt es bei größeren Renovierungen von Parkplätzen oder der elektrischen Infrastruktur.
Das GEIG fordert eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen, den erforderlichen Raum für den Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente.
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) übernimmt komplett als Dienstleister sowohl die Planung,
Realisierung und Installation als auch die technische Betriebsführung der notwendigen Ladeinfrastruktur
und – ganz wichtig – auch die Abrechnung. Das macht die Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität einfach und komfortabel. AVG-Partner für die Ladeinfrastruktur ist „ladenetz.de“. Es ist mit mehr als 15.000 Ladepunkten in Deutschland – europaweit sogar über 160.000 – das größte öffentlich zugängliche Ladenetzwerk.
Das sind die Vorteile auf einen Blick:
Ralf Hitzel
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
ralf.hitzel@stwab.de
www.stwab.de